Fördermittel
Zuschüsse und Darlehen

Um das Vorhaben einer „Wohnumfeld verbesserenden Maßnahme“, Umbau oder Neubau einer barrierefreien Wohnung zu realisieren sind Finanzmittel notwendig. Die Vielfalt der einzelnen Fördermöglichkeiten ist für Laien verwirrend. Deshalb hier nur die grundlegenden Informationen. Individuelle Lösungen bedürfen der persönlichen Beratung.

Wer in der glücklichen Situation ist, über ausreichende Finanzmittel zu verfügen, kann über den Zuschuss der KFW sich zusätzliches Geld für sein Vorhaben beantragen. Der Zuschuss ist mit keiner anderen Förderung kombinierbar. Da er jedes Jahr im Bundeshaushalt budgetiert wird, ist es sinnvoll, zum Jahresanfang den dazu notwendigen Antrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt direkt über die Seite der KFW Bank. Mehr dazu auf den angegebenen Internetseiten der KFW. Spezielle Darlehnsangebote mit besonderen Tilgungsmöglichkeiten und niedrigsten Zinsen finden Sie bei den Banken der Länder. In NRW bietet die NRW Bank spezielle Modernisierungskredite an, die für barrierefreie Umbauten zur Verfügung gestellt werden. Ansprechpartner sind dafür die kommunalen Wohnungsämter. Eine Liste von direkten Ansprechpartnern finden Sie als Link auf der Internetseite der NRW Bank.

Andere Geldinsititute (Banken, Versicherungen) bieten Modernisierungskredite an, die zinstechnisch zwischen Konsumgüter- und Hypothekenkrediten eingeordnet sind. Gewerbliche Nutzer (Hotel- und Gaststätten Eigentümer/Ärzte) können sich bei der Mittelstandsbank beraten lassen. Details finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

Ein weiterer Zuschuss ist bei den Pflegekassen mit aktuell 4000€ möglich. Hierzu ist das Vorhandensein eines Pflegegrades notwendig. Nach Erteilung eines Pflegegrades ist dieser Zuschuss mittels Antrag abrufbar. Es werden je nach Pflegekasse für dieselbe Umbaumaßnahme  Angebote von unterschiedlichen Fachbetrieben gefordert. Die Auftragsvergabe erfolgt i.d.R. durch die Pflegekasse. Vor Baubeginn ist es unerlässlich, die Genehmigung für die Maßnahme erteilt bekommen zu haben. Wer ohne diese Genehmigung beginnt, verliert den Anspruch auf diesen Zuschuss!

Lassen Sie sich von den Wohnberatungsstellen oder Pflegestütztpunkten der Kommunen dazu beraten.

Dieser Zuschuss gilt für Eigentümer und Mieter. Bei Mietern ist der Vermieter der Auftraggeber für die Handwerker. Hier bedarf es der Absprache zwischen Mieter/Vermieter.

KfW_Bankengruppe

KfW

Altersgerecht Umbauen - ein externer Verweis

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline:
0 800 539
-9001 (Gründer und Mittelstand)
-9002 (Bauen, Sanieren und Kommunen)
-9003 (Bildung)

Telefon:0 69 7431-0
Fax:0 69 7431-2944
E-Mail: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Montag bis Freitag:
8:00 bis 18:00 Uhr
Service-Center
Telefon:0 211 91741-4500
Fax:0 211 91741-7832
E-Mail: info@nrwbank.de

Tim Hegmanns
Telefon:0 211 91741-7691
Fax:0 211 91741-7660
E-Mail: tim.hegmanns@nrwbank.de

Simeane Jakobs
Telefon:0 211 91741-6349
Fax:0 211 91741-7760
E-Mail: simeane.jakobs@nrwbank.de

Georg Krausse
Telefon:0 211 91741-7658
Fax:0 211 91741-7760
E-Mail: georg.krausse@nrwbank.de

Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns gerne!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen