Bundesverband
Barrierefrei e.V

Leitbild

„Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdevolles Leben. Deshalb unterstützen wir Barrierefreiheit mit unserer Fachkompetenz und Beratung.“

Der Bundesverband Barrierefrei e.V., ist ein Zusammenschluss von Handwerkern, Planern und Dienstleistern aus  Baubranche und Gesundheitswesen.  Unsere Mitglieder haben eine spezielle Schulung im Bereich des barrierefreien Bauens abgeschlossen und praktische Erfahrungen in der Beratung und Ausführung von Um- und Neubauten bei Endkunden. Ebenso unterstützen wir Planer und Objekt Entwickler mit unserem Fachwissen. Einige unserer Mitglieder bieten Fördermittelberatung an.

 

 

Bundesverband
Barrierefrei e.V.

Ziel des BVBF e.V. ist die Förderung des barrierefreien Bauens. Mehr dazu in unserer Satzung….(pdf Satzung – hinterlegt)

Im Folgenden finden Sie grundlegende Informationen zu den unterschiedlichen Bereichen des barrierefreien Wohnungsbaus.

Sie sind noch auf der Suche nach einem qualifiziertem Fachbetrieb? Schauen Sie in die Mitgliedersuche.

Modernisierung
im Badbereich

Sie möchten eine Wanne mit Türe? Eine bodengleiche/schwellenfreie Dusche?
Unsere Mitglieder beraten Sie vor Ort.

Unter „Leistungen“  Bad- und Dusche finden Sie weiterführende  Informationen zum Thema Badumbau.

 

Wohn- und Schlafzimmer

Sie benötigen Ideen für die Einrichtung von Wohn- und Schlafzimmer bei einer Pflegesituation? Empfehlungen dafür finden Sie unter „Leistungen“.undsätzlich gilt die Empfehlung im Schlafbereich das Bett so in im Raum zu plazieren, dass es von beiden Seiten erreicht wird. Berücksichtigen Sie die empfohlenen Abstände zu anderen Möbeln.  vollgestellter Raum birgt Stolpergefahr.

Der Zugang zum Außenbereich (Balkon und Terrasse) sollte schwellenfrei sein. Dann können Sie auch mit Rollator oder Stock leichter auf Ihren Balkon. Dies ist in der Regel bautechnisch eine große Herausforderung, da unterschiedliche DIN-Regeln hier zur Ausführung kommen und sich widersprechen. Dennoch ist jede der DIN-Regeln für sich gesehen korrekt. Die Schnittstelle hierzu muss so konstruiert werden, dass neben dem schwellenfreien Türbereich auch die Niederschlagswasser draußen bleibt. In den letzten Jahren wurden hierfür technische Sonderlösungen entwickelt. Eine Kompromisslösung ist eine mobile Rampe, die jedoch auch einen gewissen Kraftaufwand zur Überwindung benötigt.

Einige Beispiele hierzu finden Sie in der Bildergalerie. Die speziell in diesen Produkten geschulten Fachbetriebe beraten Sie gerne.

Fördermittel

Je nach persönlicher Situation stehen Ihnen unterschiedliche Fördermittel und Zuschüsse zur Verfügung. Haben Sie oder die Person, für die der Umbau geplant ist, einen Pflegegrad? Details dazu im Bereich Fördermöglichkeiten

Dann können Sie den Zuschuss der Pflegekasse mit bis zu 4.000€ pro Person mit Pflegegrad nutzen. Hierfür benötigen Sie erfahrungsgemäß Angebote von Fachbetrieben, die bei der Pflegekasse zur Bewilligung eingereicht werden. Die Pflegekasse bewilligt anhand dieser Angebote nach Begutachtung der Wohnsituation den Zuschuss. Der Beginn der Baumaßnahme darf erst nach der offizellen Bewilligung des Zuschusses starten. Vorheriger Beginn bedarf der schriftlichen Form seitens der Pflegekasse.

Dieser Zuschuss kann kombiniert werden mit anderen Fördermitteln. Ausnahme: KFW Zuschuss Modul 455-B (Investitionszuschuss) Der KFW Zuschuss Modul 455-B ist als Einzelzuschuss direkt bei der KFW auf dem Online-Portal für Zuschüsse zu beantragen und ist grundsätzlich nur als Einzelförderung nach dem vorgegebenen technischen Maßen möglich. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich. Die Höhe beträgt 10% der Komplettsumme der Umbau Maßnahme. Max. bis zu 6.250€. Dieser Zuschuss ist geeignet für Privatleute, die den Rest der Umbaumaßnahme aus eigenen Finanzierungsmitteln stellen. (Bankdarlehn/Bausparvertrag).

Voraussetzung: Die Ausführung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Eigenleistungen und Materialkosten werden nicht gefördert. www.Fördermittelportal-kfw.de

Landesmittel geförderte Darlehn

NRW Bank – Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungsnachlass sind über die Wohnungsämter der Kreise und Kommunen zu beantragen. Nähere Infos unter www.NRW-bank.de

Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns gerne!

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